Handwerkerzimmer


Inwiefern sich die Informationspflicht für Monteurzimmer für Sie auszahlen kann



Ratsam ist die deutlich lesbare Weitergabe der Auskünfte in der schriftlichen Form. Ob die Informationen via elektronischem Schriftverkehr, in einem Prospekt oder auf der Homepage erfolgen, spielt keine Rolle, solange die Anfragenden alle maßgeblichen Auskünfte bereitgestellt bekommen.
Jeder Berufstätige oder dessen Arbeitgeber hat das Recht zu erfahren, welche juristisch belangbare Person das Zimmer, welches für ihn von Interesse ist, vermietet, bevor er sich die Übernachtungsmöglichkeit vorbestellt. Das heißt, der Name, die Geschäftsbezeichnung, die Kontaktadresse, die Handelsregisternummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie der Gerichtsstand des Vermieters müssen eindeutig aufgeführt sein.
Bezüglich der Kosten und Leistungen hat jeder Zimmersuchende einen Anspruch auf detaillierte Auskünfte, soweit diese vorab möglich sind.
Deshalb wird bereits in der Buchungsanfrage abgeklärt, ob es nur um die reine Vermietung geht, die Zimmer mit einer Küchenzeile ausgestattet sein sollen oder ein Frühstücksservice erwünscht ist, weil auch die Zahlungen für die Mahlzeiten zur Informationspflicht gehören. Selbst die nebensächlich erscheinenden Fragen, ob das Personal oder der Pensionsgast selbst das Zimmer reinigt und wer sich um die Schmutzwäsche kümmert, ist nach der EU-Gesetzeslage von Belang.
Dann dreht es sich bei der Auskunftspflicht um die nachvollziehbare Auflistung, wie viel jeweils für die Kalt- und Warmmiete berechnet wird. Die relevanten Nebenkosten beziehungsweise Betriebskosten sowie die verbrauchsunabhängigen Heiz- und Wasserkosten müssen offengelegt werden.
Bei allen Mitverträgen, die nicht direkt mit den Monteuren und Handwerkern, sondern mit deren Arbeitgebern geschlossen werden, erfolgt die Informationspflicht anhand eines klar ersichtlichen Berechnungsschlüssels.
Sie werden von uns schnellstmöglich eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten.
Auch weil die detaillierte Darlegung und Auswertung der Auskünfte in der Praxis oft einer Sisyphusarbeit gleicht, ist es gesetzlich erlaubt, folgende zwei Fakten erst auf Anfrage zu erörtern:
Wenn Sie eine Wohnung auf Zeit mieten wollen, dürfen Sie vorab erfragen, ob Sie sich nach einer Hausordnung zu richten haben.
Um sich vor konfliktgeladenen Mietverhältnissen schützen, dürfen die möglichen Gäste eine allgemeine, wahrheitsgemäße Aussage, ob es in der Vergangenheit gerichtliche Streitereien oder Mietbeschwerden gab, verlangen.
Sobald Sie von unserem anständigen Angebot überzeugt sind, werden nach Ihrer Zusage die entsprechenden Formulare verfasst beziehungsweise ein Mietvertrag aufgesetzt; sowohl zu Ihrem Besten als auch in unserem eigenen Interesse.
Wie alle seriösen Pensionsbetreiber halten wir uns aus freien Stücken an diese EU-Richtlinie zur Informationspflicht und sehen Ihren Anfragen gelassen entgegen.
Schließlich bestätigen unsere zahlreichen Übernachtungsgäste, darunter viele, die immer wieder ihre Zimmer bei uns reservieren, unsere herrlichen Preis-Leistungs-Verhältnisse, inklusive den annehmbaren Mietkautionen. Dass wir flexible Verweildauern anbieten, wird ebenfalls sehr gelobt.

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MonteurunterkünfteHandwerker Zimmer vermieten – was ist zu beachten