Personalunterbringung und COVID
Die Zeit der Pandemie ist für viele Unternehmen nicht günstig, aber einige Branchen müssen unabhängig von der vorherrschenden Situation arbeiten. Zu nennen sind hier beispielsweise Saisonarbeit oder Bauarbeiten, bei denen sehr häufig Personalunterkünfte benötigt werden. Sie werden normalerweise zu einer Notwendigkeit, wenn tägliches Pendeln erforderlich ist. Um keine Zeit zu verlieren und vor allem um sich nach einem ganzen Tag regenerieren zu können, brauchen Mitarbeiter einen Platz in unmittelbarer Nähe. Wie sollten sich Einrichtungen, die solche Dienste anbieten, an die aktuelle Pandemiesituation anpassen?
Grundlegende Fragen zu Unterkunftsmöglichkeiten
Eine große Gruppe von Personen hält sich gleichzeitig im Gebäude auf. Sie gehen beispielsweise in einem Restaurant, an der Rezeption oder im Badezimmer vorbei. Das Bedecken von Nase und Mund ist für alle Mitarbeiter und Raumeigentümer unbedingt erforderlich. Dies gilt natürlich für gewöhnliche Orte. An kritischen Stellen sollten Behälter mit Desinfektionsflüssigkeit aufgestellt werden, damit jeder diese frei benutzen kann. Personen, die einen Bezug zur Mitarbeiterunterkunft haben und die Hilfe einer Empfangsdame benötigen, müssen mindestens 1,5 m, vorzugsweise 2 m der Entfernung, während Sie in einer Warteschlange stehen. Das Empfangspersonal sollte zusätzlich durch eine transparente Wand von seinen Gesprächspartnern getrennt werden.
Häufige Desinfektion und Hygiene
Bei Gemeinschaftsbädern sollte die Einrichtung der Personalunterkunft dafür sorgen, dass diese Räume so oft wie möglich desinfiziert werden. Außerdem müssen jederzeit Händewasch- und Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen. Es sei daran erinnert, dass sich die Vermieter umso sicherer fühlen, je mehr Wert auf Sauberkeit und Desinfektion gelegt wird. Nicht zu vergessen sind so wichtige Punkte wie Türgriffe, Kontakte, Lichtschalter und Griffe aller Art.
Zusätzliche Sicherheitsüberlegungen
Auch Einrichtungen, die Gästen aufgrund der Pandemie Zugang zu Restaurants bieten, mussten den neuen Regeln entsprechen. Zuallererst die sog Büfett. Die Gerichte werden direkt an den Tisch serviert. Die Eigentümer von Unterkünften, die Mitarbeiterunterkünfte anbieten, verhindern am häufigsten den Zugang zu gängigen Geräten wie einem Händetrockner oder einem Haartrockner. Wichtig ist auch, Gegenstände wie Schlüssel oder eine TV-Fernbedienung zu desinfizieren, sobald das Zimmer von bestehenden Gästen geräumt wird.